Kein Bürgergeld für reiche Miterbin.

Eine Frau erbte gemeinsam mit ihrer Schwester Immobilien und Wertpapiere im Gesamtwert von über 1,2 Millionen Euro – und beantragte trotzdem weiter Bürgergeld. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg wies den Anspruch zurück: Ihr Erbanteil sei kurzfristig verwertbar und sie somit nicht hilfsbedürftig.

Gerichtshammer und Goldwaage im Hintergrund

Die Frau hatte argumentiert, sie könne nicht auf das Erbe zugreifen, da die Immobilien renovierungsbedürftig und noch nicht verkauft seien. Zudem sei die Erbengemeinschaft noch nicht aufgelöst. Die Gerichte sahen das anders: Die Miterbin verfüge über ein verwertbares Vermögen, darunter auch ein Depot mit über 90.000 Euro. Damit sei der gesetzliche Freibetrag von 13.300 Euro (für sie und ihre Tochter) um ein Vielfaches überschritten. Auch die unrenovierten Immobilien hätten verkauft oder der Erbanteil hätte verpfändet werden können.

Das Urteil hat Signalwirkung: Wer Vermögen über der Schonvermögensgrenze (aktuell 40.000 Euro) erbt, muss dem Jobcenter die Erbschaft melden – und darf keine Sozialleistungen mehr beziehen. Das ist eine gute Nachricht für Erbengemeinschaften, in denen einzelne Miterben den Verkauf blockieren, um weiter Bürgergeld zu erhalten.

Laut Manfred Gabler, Geschäftsführer der Firma ErbTeilung, bringt das Urteil Bewegung in festgefahrene Erbschaften: „Die Entscheidung hilft, Blockierer zum Handeln zu bewegen. So wird verhindert, dass Erben auf Kosten des Staates leben.“ Gabler bietet Betroffenen sogar an, ihre Erbanteile anzukaufen oder sie mit einem Darlehen zu unterstützen – vorausgesetzt, der Anteil ist werthaltig.

Fazit: Wer Teil einer Erbengemeinschaft ist und Anspruch auf ein Vermögen hat, kann nicht gleichzeitig Sozialleistungen beanspruchen – auch dann nicht, wenn das Erbe noch nicht aufgeteilt oder vollständig verwertet ist. Mit dieser Entscheidung setzen die Gerichte ein klares Zeichen für mehr Fairness im Sozialsystem.

Quellen: buergergeld.org, experten.de, verbandsbuero.de, gegen-hartz.de, sozialgerichtsbarkeit.de