Datenschutz und Haftung im vernetzten Zuhause.

Smart-Home-Technik macht Wohnen komfortabel und effizient – doch wo Daten fließen, entstehen auch Risiken. Wer haftet bei Hackerangriffen oder Datenpannen? Und welche Pflichten haben Eigentümer und Vermieter beim Schutz sensibler Informationen?

Gerichtshammer und Goldwaage im Hintergrund

Die Heizung regelt sich selbst, die Kamera erkennt Besucher und das Türschloss öffnet sich per App – Smart-Home-Systeme machen das Wohnen komfortabler und effizienter. Doch wo Daten fließen, entstehen auch Risiken. Wenn Geräte gehackt werden oder persönliche Informationen ungewollt in fremde Hände geraten, stellt sich schnell die Frage: Wer trägt eigentlich die Verantwortung?

Smarte Geräte sammeln und verarbeiten laufend Daten – vom Energieverbrauch über Bewegungsprofile bis hin zu Videoaufnahmen. Damit fallen sie unter die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Zwar gilt für rein private Nutzung die sogenannte Haushaltsausnahme, doch die greift nur, solange keine Daten Dritter betroffen sind. Eine Außenkamera, die auch den Gehweg oder das Nachbargrundstück erfasst, geht also über den privaten Bereich hinaus.

Für Eigentümer bedeutet das: Sie müssen datenschutzfreundliche Einstellungen („Privacy by Default“) wählen, sichere Passwörter vergeben und Software regelmäßig aktualisieren. Wer hier nachlässig ist und ein Datenleck oder eine Manipulation ermöglicht, kann im Einzelfall haftbar gemacht werden – etwa, wenn persönliche Daten Dritter veröffentlicht werden oder ein Sicherheitsvorfall zu Schäden führt.

Auch das Produkthaftungsrecht wird zunehmend digital: Hersteller haften künftig nicht nur für fehlerhafte Geräte, sondern auch dann, wenn sie notwendige Sicherheitsupdates unterlassen. Eigentümer sind ihrerseits verpflichtet, diese Updates einzuspielen – wer das nicht tut, kann im Schadenfall eine Mitschuld tragen.

Besonders heikel wird es, wenn Smart-Home-Technik in vermieteten Wohnungen eingesetzt wird. Smarte Heizkörperregler, Türöffnungssysteme oder Kameras im Eingangsbereich erfassen personenbezogene Daten der Mieter. In solchen Fällen ist der Vermieter datenschutzrechtlich verantwortlich im Sinne der DSGVO.

Das bedeutet: Er muss die Mieter transparent informieren, welche Daten erhoben werden, zu welchem Zweck und wie lange sie gespeichert bleiben. Auch muss geregelt sein, wer Zugriff auf die Daten hat – etwa Dienstleister oder Wartungsfirmen. Verstöße gegen diese Informationspflichten können nicht nur Bußgelder nach sich ziehen, sondern auch zivilrechtliche Ansprüche der Mieter auslösen.

Wer Smart-Home-Komponenten fest in die Mietsache integriert, sollte außerdem im Mietvertrag klare Regelungen aufnehmen: Wer ist für die Wartung und Sicherheitsupdates zuständig? Dürfen Mieter eigene Geräte anschließen? Und wer haftet, wenn durch ein technisches Versagen ein Schaden entsteht – etwa, weil ein Türsystem streikt oder ein Leck in der Cloud sensible Zutrittsdaten offenlegt?

Da viele Smart-Home-Systeme mit dem Internet verbunden sind, kann auch Cybersecurity Teil der Instandhaltungspflicht werden. Bleibt der Vermieter hier untätig, obwohl bekannt ist, dass Sicherheitsupdates fehlen, kann dies als Mangel der Mietsache gelten.

Ob Eigentümer oder Vermieter: Wer auf smarte Technik setzt, sollte nicht nur auf Komfort und Energieeffizienz achten, sondern auch auf Datensicherheit und Haftungsfragen. Empfehlenswert ist, eine kurze Dokumentation der Systeme und ihrer Datenschutzeinstellungen zu führen, regelmäßige Updates durchzuführen und sich im Zweifel juristisch beraten zu lassen.

Fazit: Das Smart Home ist längst Alltag – und damit auch seine rechtlichen Fallstricke. Datenschutz, Sicherheit und Haftung gehören untrennbar zusammen. Wer hier vorausschauend handelt, schützt nicht nur seine Daten und Geräte, sondern auch sich selbst vor unangenehmen rechtlichen Folgen.

Quellen: homeandsmart.de, dg-datenschutz.de, vzbv.de, smarthome-deutschland.de, datenschutz-notizen.de, marktundmittelstand.de, wikipedia.org