Das neue Jahr hat einige neue Gesetze, Verordnungen und Förderungen für Wohneigentümer, Vermieter und Häuslebauer im Gepäck. Die Grundsteuerreform wird vorbereitet, beim Effizienzhaus steigt der Mindeststandard für eine Förderung, das Mietspiegelrecht wird reformiert und das erste Bundesland führt eine Solarpflicht ein. Über die neue Heizkostenverordnung (HeizKV) mit fernauslesbarer Technik haben wir bereits im Januar-Blogbeitrag informiert.
Das ändert sich für Vermieter und Eigentümer.
Grundsteuerreform.
Für die Grundsteuerreform, die ab 1. Januar 2025 in Kraft tritt, werden derzeit alle Grundstücke neu bewertet. Eigentümer von Grundstücken, deren Daten dem Finanzamt noch nicht zur Neuberechnung vorliegen, müssen zwischen dem 1. Juli und 31. Dezember dieses Jahres eine Erklärung zur Feststellung der Grundstückswerte elektronisch per ELSTER übermitteln.
ImmoWertV 2021.
Die im Juli letzten Jahres im Bundesgesetzblatt verkündete Novelle der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Die Neuregelung soll sicherstellen, dass die für die Wertermittlung von Grundstücken erforderlichen Daten bundesweit nach einheitlichen Grundsätzen erfolgt. Derzeit sind Vorgaben wie Bodenricht-, Sach- und Vergleichswerte noch auf sechs Regelungswerke verteilt.
Zensus 2022.
Um das Erfassen von Daten geht es auch beim Zensus 2022, eine für Mai in Deutschland geplante Volkszählung, bei der auch Daten zu Gebäude- und Wohnungsbestand und Details zur Wohnsituation der Haushalte ermittelt werden. Eigentümer und Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) müssen Angaben zu den Gebäudemerkmalen und Wohnverhältnissen sowie zu Namen und Anzahl der Bewohner machen. (Über die Weitergabe ihrer Daten müssen die Mieter vorab informiert werden!)
Mietspiegelreform.
Am 1. Juli tritt der neue Mietspiegel in Kraft. Er dient als Instrument zur rechtssicheren Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Neu ist: Städte ab 50.000 Einwohner müssen spätestens ab 1. Januar 2023 einen Mietspiegel aufstellen, an dem sich Mieter und Vermieter orientieren können. Für einen nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellten qualifizierten Mietspiegel gelten dann einheitliche Vorgaben. Hierfür ist eine Übergangsfrist bis 1. Januar 2024 vorgesehen. Die Daten werden durch Umfragen ermittelt, eine Teilnahme ist für Mieter und Vermieter Pflicht.
Solardachpflicht.
In Baden-Württemberg müssen neu errichtete Wohnhäuser ab Mai 2022 mit einer Solaranlage ausgestattet werden, ab 2023 muss auch bei Dachsanierungen entsprechend nachgerüstet werden. Hamburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz haben den Start einer Solarpflicht ab 2023 beschlossen. Pläne gibt es auch in Bremen und Niedersachsen. Der Immobilien-Bundesverband IVD geht davon aus, dass bald eine bundesgesetzliche Regelung eingeführt wird.
Zwei weitere Änderungen auf einen Blick.
Effizienzhaus-Förderung.
Der Bund will effiziente Gebäude auch weiterhin fördern, die Anforderungen sind allerdings gestiegen: Für Neubauten mit dem Standard KfW-Effizienzhaus 55 wird die Förderung am 1. Februar eingestellt. Ab sofort müssen Neubauten mindestens den Standard KfW-Effizienzhaus 40 erreichen. Maximal 33.750 Euro können Bauherrn dann sparen. Die Ampelregierung will auch die Bestandssanierung stärker fördern. Laut Koalitionsvertrag ist außerdem eine KfW-Förderung für eine private Starkregen- und Hochwasservorsorge angedacht. Ab wann sie beantragt werden kann, ist noch offen.
Höhere Schornsteine.
Feinstaub belastet die Luft zunehmend. Um die Luftverschmutzung vor allem in Wohngebieten durch einen besseren Abtransport von Abgasen zu reduzieren, müssen neu gebaute Schornsteine von ebenfalls neu errichteten Pelletheizungen, Kachelöfen oder Kaminen sowie Biomasseheizungen seit 1. Januar so hoch wie möglich auf dem Dach angebracht werden und den Dachfirst um mindestens 40 Zentimeter überragen.
Quellen: bmi.bund.de, energie-fachberater.de, ivd.net, haufe.de, my-hammer.de, solarenergie.de