Am 1. Januar 2021 ist das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft getreten. Durch die EEG-Novelle soll der Eigenverbrauch von selbst produziertem Solarstrom erleichtert werden. Auch für Anlagen auf Mietshäusern sind Vereinfachungen geplant. Hier kommt eine kurze Zusammenfassung von RE/MAX Germany.
Private Verbraucher profitieren.
Vor allem private Nutzer von Solarstrom profitieren von der Gesetzesnovelle. Beim Eigenstromverbrauch aus Solaranlagen bis zu einer Größe von 30 kW und einem jährlichen Eigenverbrauch von maximal 30 MWh wurde die EEG-Umlage nun gestrichen. Dies könnte künftig auch den Betrieb von E-Autos und Wärmepumpen mit Solarstrom erleichtern.
Für Ü20-Solaranlagen, deren Förderung ausläuft, gibt es nun einfache und unbürokratische Lösungen. Ein gutes Signal für Solarpioniere: Betreiber von Bestandsanlagen mit einer Leistung bis 7 kWp bleiben, anders als zunächst geplant, weiterhin vom Einbau kostentreibender intelligenter Messeinrichtungen befreit.
Betreiber von Anlagen zwischen 300 und 750 Kilowatt können entscheiden, ob sie an Ausschreibungen teilnehmen anstatt den Strom selbst zu verbrauchen. Oder ob sie einen Teil des Stroms selbst verbrauchen und dafür auf einen Teil der Förderung verzichten.
Neue Mieterstrommodelle.
Um die lokale Stromerzeugung aus Solaranlagen zu steigern, fördert die Bundesregierung auch die effizientere Nutzung von Mieterstrom. So sollen Betreiber von Solaranlagen auf Dächern von Wohnhäusern stärker gefördert werden, auch wenn der erzeugte Strom nicht auf das einzelne Haus beschränkt bleibt, sondern auch in zusammenhängenden Gebäudekomplexen verbraucht wird (Quartiersansatz). Der Mieterstrom darf neuerdings auch von einem Dritten an die Letztverbraucher geliefert werden und ist zudem von der Gewerbesteuer befreit. „Dadurch wird das Modell Mieterstrom für Vermieter endlich attraktiv, da die Anlagen ihnen keine steuerlichen Nachteile bescheren“, begrüßt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbands der Wohnungswirtschaft GdW, die Neuregelung.
Um für mehr Akzeptanz bei Windanlagen zu sorgen, sollen die Kommunen, die den Bau von Windrädern zulassen, an den Gewinnen finanziell beteiligt werden. Betreiber neuer Windanlagen zahlen der Standortgemeinde pro Jahr 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die eingespeiste Strommenge. Nach langen Debatten zwischen den Koalitionspartnern kommt die EEG-Novelle einige Monate später als geplant. Das vor 20 Jahren eingeführte Erneuerbare-Energien-Gesetz zielt darauf ab, dass der in Deutschland verbrauchte Strom vor 2050 treibhausneutral ist.
Laut Gesetzentwurf der Bundesregierung deckt der Strom aus erneuerbaren Energien bereits heute an vielen Tagen über die Hälfte des gesamten deutschen Stromverbrauchs. Bis 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien 65 Prozent betragen. Dieser Anteil wird jedoch nicht reichen, um das neue Klimaziel der Europäischen Union zu erfüllen. Darum sollen bald Gespräche über ein höheres Ziel stattfinden. Wenig zufrieden zeigten sich die Energie-Experten mit den Neuerungen: Der Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (BSW) kritisierte die EEG-Novelle als Sammlung „klimapolitisch vollkommen unzureichender und unausgegorener Formelkompromisse“.
Quellen: bmwi.de, energiezukunft.eu, pv-magazine.de, aktion-pro-eigenheim.de, energieagentur.nrw, bizz-enegie.com, solarify.eu, deutschlandfunk.de