Frischer Look für die Fassade.

„Es gibt keine zweite Chance für den ersten Eindruck“, dieser Grundsatz gilt auch für Gebäude. Die Fassade prägt maßgeblich den Charakter eines Einfamilienhauses, kann die Energieeffizienz verbessern und trägt damit auch zur Wertsteigerung der Immobilie bei. Allerdings sind bei der Fassadengestaltung in Deutschland gesetzliche Vorgaben zu beachten.

Abhängig von den Witterungsbedingungen und dem Zustand des Gebäudes sollte die Hausfassade alle 15 bis 25 Jahre erneuert werden. Foto: peuceta/iStock

Die Farbe blättert, der Putz bröckelt, es sind Risse zu sehen? Dann ist eine Fassadensanierung fällig. Eine gute Gelegenheit, dem Haus eine neue Optik zu verleihen und gegebenenfalls die Dämmung zu verbessern.

Es ist generell sinnvoll, die Fassadenrenovierung mit einer energetischen Sanierung zu verbinden. Eine außen angebrachte Wärmedämmung – etwa in Form eines Wärmedämmverbundsystems – verbessert die Energieeffizienz des Hauses deutlich.

Bei einfachen gestalterischen Maßnahmen ist meist keine Baugenehmigung erforderlich, doch bevor Sie sich ans Werk machen, sollten Sie die gesetzlichen Voraussetzungen prüfen. Maßgeblich ist die jeweilige Landesbauordnung. Darüber hinaus gibt es kommunale Bebauungspläne, die regeln, welche Farben, Formen und Materialien im jeweiligen Stadtgebiet zulässig sind. Gestaltungssatzungen dienen dem Erhalt des Ortsbildes. Sie sind insbesondere in Altstädten üblich, können jedoch auch für ganze Stadtteile gelten. Besondere Vorsicht ist bei denkmalgeschützten Gebäuden geboten. Hier muss jede äußere Veränderung vorab mit der zuständigen Denkmalbehörde abgestimmt werden. Auch das Nachbarschaftsrecht spielt mitunter eine Rolle – etwa, wenn eine neue Dämmung über die Grundstücksgrenze hinausreicht oder bei reflektierenden Fassadenelementen.

Die neue Regierung setzt die Förderung energetischer Modernisierungen als wichtigen Baustein der Energiewende fort. Wenn Sie eine Fassadendämmung planen, stehen Ihnen staatliche Fördermittel zur Verfügung – etwa durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), über das BAFA oder die KfW. Auch auf kommunaler Ebene gibt es teilweise Förderprogramme, zum Beispiel für begrünte Fassaden oder Maßnahmen zur Verschönerung des Ortsbildes.

Fazit: Mit der richtigen Planung lässt sich die Fassadengestaltung nicht nur optisch ansprechend umsetzen, sondern auch funktional und rechtssicher. So wird das Eigenheim aufgewertet, energieeffizienter gemacht – und erhält ein Gesicht, das zum Stil der Bewohner passt.

Quellen: planundrecht.de, anfrage.deutsche-sanierungsberatung.de, Heida-bau.de, obi.de, baunetzwissen.de, haufe.de, energiefachberater.de, holzvomfach.de, kanzlei-herfurther.de