Derzeit gibt es in Deutschland noch zahlreiche Gesetze und bürokratische Hürden, die den Betrieb eines Balkonkraftwerks erschweren und unattraktiv machen. Hier setzt der aktuelle Vorstoß des Bundesjustizministeriums an, das die Installation von solchen kompakten Solaranlagen (stromerzeugende Photovoltaik, nicht zu verwechseln mit Solarthermie) auf dem Balkon, an Fassaden oder auf Terrassen unkomplizierter machen will.
Bundesregierung plant Gesetzesänderungen.
Laut einer repräsentativen Umfrage der Civey GmbH machen sich 53 Prozent der Deutschen große Sorgen wegen zukünftiger Stromausfälle – was in Anbetracht unserer derzeitigen Versorgungslage wenig erstaunt. Berücksichtigt man dazu die um ein Mehrfaches der offiziellen Inflationsrate gestiegenen Strompreise, so wundert es nicht, dass das einstige Nischenprodukt zunehmend im Rampenlicht steht. Zwar sah man großflächige Photovoltaik immer häufiger auf Hausdächern, doch die „Mini-Volkskraftwerke“ auf Balkonen und Terrassen waren vergleichsweise dünn gesät und bisher eher etwas für Enthusiasten, die sich von der Bürokratie nicht abschrecken lassen haben.
Doch das soll sich noch in diesem Jahr ändern. Hinter der sperrigen Bezeichnung „Entwurf eines Gesetzes zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen“ verbergen sich zur Abwechslung einmal nicht neue bürokratische Hürden, sondern ausdrücklich der Abbau selbiger. Ganz im Sinne der bereits zuvor von der Regierung vorgestellten Photovoltaik-Strategie für 2023 soll unter anderem der Ausbau der Solarenergie vereinfacht und deutlich beschleunigt werden. Davon profitieren auch die Balkonkraftwerke.
Diese kleinen Stromerzeuger (bis zu 600 Watt sind momentan zugelassen) können z. B. auf Balkonen oder Terrassen montiert und nicht selten sogar ohne feste Installation aufgebaut werden. Im Prinzip handelt es sich bei Balkonkraftwerken um elektrische Haushaltsgeräte, die meist so konzipiert sind, dass sie auch von Laien installiert werden können. Ein größerer baulicher Eingriff ist nicht nötig und sie können bei einem etwaigen Umzug mit wenig Aufwand abgebaut und mitgenommen werden. Das macht sie auch für Mieter attraktiv, zumal seit Jahresbeginn sogar die Mehrwertsteuer für die Anschaffung wegfällt. Der Preis eines Komplettpakets inklusive Spannungswandler bewegt sich je nach Leistung und Qualität zwischen 600 und 1.200 Euro.
Selbstverständlich können solche „Steckersolaranlagen“ nicht den kompletten Stromverbrauch eines durchschnittlichen Haushalts abdecken. Zehn bis 20 Prozent sind aber durchaus realistisch und der Einbau lohnt sich praktisch immer. Das bestätigt auch die Verbraucherzentrale Niedersachsen: Nach deren Modellrechnung kann bereits eine Anlage mit nur 600 Watt rund 400 bis 600 Kilowattstunden pro Jahr liefern, was bei einem angenommenen Strompreis von 40 Cent/kWh bis zu 240 Euro jährliche Ersparnis bringen würde. Gemessen am vergleichsweise günstigen Anschaffungspreis hat sich eine solche Anlage somit bereits innerhalb weniger Jahre amortisiert. Die Lebensdauer moderner Solarmodule wird mit mindestens 20 Jahren veranschlagt.
Welche Erleichterungen plant die Regierung?
– Der wichtigste Punkt ist, dass künftig sowohl Eigentümer als auch Mieter einen Anspruch (!) auf das Anbringen der sogenannten Steckersolargeräte haben sollen. Somit wären künftig weder eine Erlaubnis vom Vermieter noch eine Mehrheitsentscheidung der Eigentümerversammlung erforderlich, denn bislang scheiterte eine Installation nicht selten bereits daran.
– Die maximal erlaubte Leistung der Solarmodule („Bagatellgrenze“) soll von 600 auf 800 Watt angehoben werden.
– Geplant ist außerdem, den Weg frei zu machen für den Betrieb der Anlagen über handelsübliche Schuko-Stecker. Lange Zeit forderte der mächtige Branchenverband VDE (Verband der Elektrotechnik) noch einen speziellen Stecker, tritt inzwischen aber ebenfalls für einen Abbau dieser und anderer Hürden ein.
– Der Einsatz von Balkonkraftwerken soll unkomplizierter werden, daher ist künftig deren Anmeldung ausreichend. Die bisherige Genehmigungspflicht fällt dann weg.
– Installation und Anschluss der „Stecker-Solargeräte“ müssen nicht mehr von einem Elektriker ausgeführt werden.
Übrigens: Einige Bundesländer bezuschussen die Anschaffung von Balkonkraftwerken, vereinzelt existieren sogar Förderprogramme auf kommunaler Ebene. Fragen Sie nach!
Quellen: bmj.de, haufe.de, energiemagazin.com, ecoflow.com, ndr.de, bing.de, verbraucherzentrale-niedersachsen.de