Härtere Strafen bei Mietwucher.

Mietwucher soll in Zukunft härter bestraft werden. Bereits zum zweiten Mal hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro für „unangemessen hohe Mietforderungen“ vorsieht. Mietern sollen leichter den Wucher nachweisen können. Nun muss sich der Bundestag mit der Novelle befassen.

Bundesrat strebt höheres Bußgeld an.

Angesichts des anhaltend knappen Wohnraumes vor allem in größeren Städten sei ein Bußgeld in der bisherigen Höhe von maximal 50.000 Euro nicht mehr zeitgemäß, argumentieren die Länder in ihrem Gesetzesentwurf, der eine Verdoppelung des Bußgeldes auf 100.000 Euro vorsieht. Um Mieter effektiv vor überhöhten Mieten zu schützen, seien die Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht ausreichend und § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes (WiStrG, „Mietpreisüberhöhung“) sei in der Praxis weitgehend wirkungslos geworden.

Nach derzeit geltender Rechtslage muss ein Mieter nachweisen, dass er vergeblich nach einer Wohnung gesucht hat und der Vermieter diese Wohnungsknappheit mit überteuerten Mieten ausnutzt. Künftig soll es reichen, dass die vereinbarte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um 20 Prozent übersteigt und das Angebot an Wohnungen gering ist. Einen ähnlichen Gesetzesentwurf hatte der Bundesrat bereits 2019 in den Bundestag eingebracht. Ein zweiter Anlauf wurde nötig, weil die Beratungen vor der Bundestagswahl noch nicht abgeschlossen waren.

Zustimmung und Kritik der Verbände.

Der Mieterschutzverein begrüßt die Initiative des Bundesrates, zumal das Thema Mietwucher im Koalitionsvertrag der Ampel nicht auftaucht. „Wenn die Ampel Mieterinnen und Mieter wirklich besser schützen will, muss sie den Mietwucher-Paragraphen sofort für die Praxis anwendbar machen. Ansonsten bleibt er weiterhin ein zahnloser Tiger“, erklärt die Sprecherin der Kampagne Mietenstopp, Monika Schmid-Balzert.

Ganz anders sieht das der Eigentümerverband Haus & Grund Rheinland Westfalen, der vor einer pauschalen Kriminalisierung von Vermietern warnt. Der Verbandsdirektor Erik Uwe Amaya spricht von einer Verzerrung der Rechtsordnung: „Selbst wenn ein Mieter für die Luxuswohnung mit Domblick in den Kölner Kranhäusern freiwillig 20 Prozent mehr Miete zahlen möchte, um den Zuschlag zu bekommen, könnte nach dieser Neuregelung der Vermieter dafür bestraft werden“, gibt Amaya zu bedenken, der den Vorschlag eher als zusätzliche Mietpreisbremse für besonders hochwertige Immobilien sieht. „Für mehr bezahlbaren Wohnraum sorgt das wohl kaum.“

Zukunftsprognose ist schwierig.

Derzeit ist ungewiss, wie die Mietpreise sich in den nächsten Jahren entwickeln. Laut einer Studie des Immobilienportals „Immowelt“ sind die Mieten im dritten Quartal 2021 in einem Großteil der Städte erstmals stabil geblieben. Zudem will die Ampelregierung 400.000 Wohnungen pro Jahr bauen, 100.000 davon vom Staat gefördert. Allerdings ist die Lage auf dem Wohnungsmarkt angesichts wieder ansteigender Flüchtlingsströme und Asylsuchender aus der Ukraine derzeit noch schwer vorhersehbar (Stand 8. März 2022). 

Quellen: anwaltonline.com, wiwo.de, zeit.de, welt.de, haufe.de, hausundgrund-verband.de, mieterverein-muenchen.de, gesetze-im-internet.de, ntv.de, immowelt.de, mediendienst-integration.de